
Einige Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe machen es erforderlich im Dienst eine Waffe zu führen. Hierzu schreibt der Gesetzgeber unter anderem die nötige Sachkenntnis voraus. Diese muss durch eine Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG nachgewiesen werden.
Aktuell bereiten wir einen Online-Kurs zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung vor.
In Kürze erfahren Sie hier mehr dazu.