Waffensachkunde für Berufswaffenträger Saarland

Bundesweit staatlich anerkannte Lehrgänge mit Prüfung zur Waffensachkunde nach §7 WaffG
Die Lehrgänge erfolgen mit praktischer Ausbildung an Schusswaffen.

Mit der erweiterten Waffensachkunde für Berufswaffenträger führen wir im Saarland staatlich anerkannte Lehrgänge zum Umgang mit Waffen und Munition durch. Die Lehrgänge schließen mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung ab. Hierbei handelt es sich um eine erweiterte Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG, wie sie für Bewacher und gefährdete Personen vorgeschrieben ist. SAARSCHUTZ ist ein bundesweit staatlich anerkannter Lehrgangsträger mit der Erlaubnis die Waffensachkunde zu unterrichten und zu prüfen. Die Lehrgänge und Prüfungen erfolgen gemäß der aktuellen Durchführungsverordnung. Damit ist Ihr zukünftiges Zertifikat über die Waffensachkunde in ganz Deutschland staatlich anerkannt und gilt für den gesamten Bereich des Waffengesetzes, also explizit auch für Berufswaffenträger und gefährdete Personen.

Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Sicherheitsunternehmen und Bildungsträger. Einzelpersonen können gerne freie Plätze in diesen Lehrgängen auffüllen. Wir führen die Lehrgänge auch für informelle Gruppen oder Schützenvereine durch, angepasst an ihren Bedarf (z.B. verkürzt für Sportschützen, oder erweitert mit individueller Schießausbildung). Für fachfremde Quereinsteiger von beruflichen Bildungsträgern haben wir einen speziellen Lehrgang, der über 10 Tage in Vollzeit geht. Alle Informationen zu unseren Waffenausbildungen finden Sie hier:

www.WAFFENSACHKUNDE-SAARLAND.de

Infos zur Waffensachkunde im Saarland

Die Waffensachkunde ist eine Voraussetzung für deutlich höher bezahlte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, wie zum Beispiel:

  • Bewaffneter Geld- und Werttransport
  • Bewaffneter Objektschutz (z.B. für Bundeswehr oder Sicherheitsbehörden)
  • Bewaffneter Begleitschutz
  • Bewaffneter Personenschutz

Der Lehrgang umfasst:

  • Waffenrecht
  • Andere Rechtsvorschriften
  • Technisches Wissen zu Waffen und Munition
  • Handhabung von Waffen und Munition
  • Vorbereitung auf die Prüfungen
  • Schießausbildung (scharfer Schuss)
  • Staatlich anerkannte Prüfung im Saarland

Infobox zur Waffensachkunde

Kursart:Präsenz in Vollzeit
Kosten
pro Teilnehmer:
349,85 € (inkl. USt.)
Erfordernis:Keine Vorstrafe
Dauer:4 Tage
Durchführung: i.d.R. Monatlich
Anmeldung SAARSCHUTZ

Wie mache ich die Waffensachkunde im Saarland?

Kontakt SAARSCHUTZ

Wir bieten Ihnen die Waffensachkunde an vier Lehrgangstagen im Saarland an.

Die zukünftigen Berufswaffenträger müssen neben der schriftlichen und mündlichen Prüfung über die Waffensachkunde auch eine praktische Prüfung (scharfer Schuss) mit einem Ergebnis von mindestens 80% auf kurze Distanz bestehen.

Aufgrund der praktischen Übungs- und Prüfungsanteile kann diese Ausbildung nicht als reiner Distanz-Lehrgang durchgeführt werden.

Bei Bedarf bieten wir auch die einfache Waffensachkunde für Sportschützen an. Dieser Lehrgang ist kürzer als die erweiterte Waffensachkunde.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Angebote.

Wie wird der Waffensachkunde Lehrgang aus dem Saarland anerkannt?

SAARSCHUTZ Waffensachkunde Saarland

Unsere Lehrgänge und Prüfungen zur Waffensachkunde sind bundesweit staatlich anerkannt. Sie sind auf berufliche Waffenträger zugeschnitten. Die Anerkennung der Waffensachkunde umfasst alle Bereiche des Waffenrechts.

Die Lehrgänge und Prüfungen im Rahmen der Waffensachkunde werden gemäß der neuen Durchführungsverordnung und mit Erlaubnis des saarländischen Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport abgehalten. Das betrifft z.B. die Dauer der Waffensachkunde Lehrgänge, die Anzahl der Teilnehmer und die Auswahl der Dozenten. Unser Team setzt sich daher zusammen aus Juristen, Polizisten, Jägern, anerkannte Schießleiter und Ausbilder aus dem Bewachungsgewerbe.

Die Kosten für den Schießstand, die Ausbildungswaffen und die Munition sind in den Lehrgangsgebühren enthalten.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.

Wie erfolgt der praktische Teil der Waffensachkunde im Saarland?

Die praktische Ausbildung erfolgt an Langwaffen und Kurzwaffen. Hierfür arbeiten wir mit einem der modernsten Schießstände im Saarland zusammen:

Dudweiler Schützengesellschaft von 1857 e.V.
Schützenstr. 1
66125 Dudweiler

Hier stehen uns mehrere Schießstände für Langwaffen und Kurzwaffen zur Verfügung.

Unsere Praxisanleiter kommen von der Polizei, der Bundeswehr und der Jagdausbildung. Die Teilnehmer werden einzeln betreut. Dabei werden sie individuell in der sicheren Handhabung verschiedener Waffen und Munitionsarten unterwiesen, am Schießstand und als Berufswaffenträger auch in der Öffentlichkeit.

DSG 1857 e.V.

Worauf muss ich bei der Auswahl des Lehrgangs achten?

Achten Sie auf „Schwarze Schafe“! Prüfen Sie unbedingt, ob der Lehrgang tatsächlich den Anforderungen der aktuell gültigen Durchführungsverordnung der zuständigen Stelle entspricht. Im Saarland ist dies das Innenministerium. Ansonsten kann ihnen der Lehrgang im Nachgang aberkannt werden. Wichtige Merkmale sind am saarländischen Beispiel:

Schwarzes Schaf
  • Die Ausbilder für Waffenrecht (einschließlich Notwehr, Notstände, usw.) müssen zwingend eine juristische Qualifikation vorweisen. Bei der Bundeskonferenz der zuständigen Länderbehörden wurde hierfür das juristische Staatsexamen festgelegt (Quelle: Innenministerium des Saarlandes)!
  • Die Teilnehmerzahl darf zwölf Personen nicht überschreiten.
  • Alle unterzeichnenden Prüfer müssen Sie auch tatsächlich geprüft haben.

Ist dies nicht der Fall, kann der Lehrgang bei einer nachträglichen Prüfung auch Jahre später noch aberkannt werden. Was für Sportschützen ggf. nur eine kostspielige Unannehmlichkeit darstellt, kann für Berufswaffenträger zu einer existenziellen Bedrohung werden, da hierdurch eine Voraussetzung zum Führen der Waffe wegfallen würde.

Unsere Lehrgänge entsprechen allen Anforderungen der Durchführungsverordnung des Innenministeriums. So stellen wir die bundesweite staatliche Anerkennung unserer Zertifikate sicher, auch im Fall einer nachträglichen Prüfung durch die Aufsichtsbehörde.